Arbeitsbedingungen
- 1. Vertragsabschluss
Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Reisebüro CliP treten in Kraft, nachdem der Kunde die schriftliche Buchungsbestätigung des Reisebüros CliP erhalten hat. Eine per E-Mail, Telefon, Fax oder über ein Online-Formular aufgegebene Bestellung ist rechtsverbindlich und gilt als verbindlich. Die Buchungsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form und enthält alle wesentlichen Reisebedingungen. Der Kunde erkennt die Verbindlichkeit der vorliegenden Bedingungen (AGB) ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an.
- 1.1. Sicherungsschein
Zum Schutz der Kundengelder gemäß § 651r BGB hat das Reisebüro CliP eine Insolvenzversicherung bei der R+V Versicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird jeder bestätigten Buchung einer Busreise von mehr als 24 Stunden mit Hotel beigefügt und garantiert die Rückerstattung der gezahlten Beträge im Falle einer Insolvenz des Reisebüros CliP.
- 1.2. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss ist der Kunde verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises der Reise zu leisten. In Einzelfällen sind individuelle Vereinbarungen über die Anzahlung möglich. Der verbleibende Betrag ist spätestens 30 Kalendertage vor Reisebeginn vollständig zu begleichen.
Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen.
- 2. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Reise beträgt 25 Personen.
Wird die angegebene Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise abzusagen, wobei die Reisenden innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn zu benachrichtigen sind und alle bereits gezahlten Beträge zurückerstattet werden.
Im Falle einer nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter auch berechtigt, die Reise mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchzuführen und dabei die Art des Verkehrsmittels entsprechend anzupassen, und zwar:
- Minibus (bis zu 8 Fahrgäste), oder
- Clubbus (15–20 Fahrgäste).
Die genannten Verkehrsmittel verfügen möglicherweise nicht über eine Küche und Toilette. Aus diesem Grund sind während der Reise vermehrte Zwischenstopps an Raststätten, Autohöfen oder Tankstellen vorgesehen.
Die Änderung der Art des Verkehrsmittels gilt in diesem Fall nicht als wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen.
- 3. Änderungen der Vertragsbedingungen und des Leistungspreises
Der Katalog, die Reisebeschreibung und die Buchungsbestätigung (Vertrag) bestimmen den Umfang und Inhalt der Leistungen.
Der Veranstalter ist berechtigt, bis zum Reisebeginn unwesentliche Änderungen der Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen.
Über wesentliche Änderungen der Vertragsbedingungen oder des Reisepreises informiert der Veranstalter den Reisenden unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor Reisebeginn.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Reisepreis um nicht mehr als 8 % zu erhöhen, wenn externe Faktoren eintreten, die den Preis beeinflussen, einschließlich:
- Erhöhung der Transportkosten (Busse, Fähren usw.),
- Anstieg der Kraftstoffpreise,
- sonstige vom Veranstalter unabhängige Umstände.
Eine Preiserhöhung ist nur bei tatsächlich gestiegenen Kosten zulässig.
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, ist der Reisende berechtigt, vom Vertrag ohne Stornogebühren zurückzutreten und erhält alle bereits geleisteten Zahlungen zurück.
- 4. Transfer und Abfahrtsorte
Die Abfahrtsorte werden in der Buchungsbestätigung angegeben. Bei einer unzureichenden Teilnehmerzahl aus einer bestimmten Stadt kann nach Ermessen der Disposition von CliP eine Zubringung zum Hauptbus mit einem anderen Verkehrsmittel organisiert werden (Zug, Bus, Minibus).
- Bei Abfahrten von Autobahnen (Tankstellen, Parkplätzen) erfolgt die Rückfahrt- bzw. Ausstiegsstelle auf der gegenüberliegenden Seite der Autobahn.
- 5. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet, selbst für das Vorhandensein aller erforderlichen Dokumente (Reisepass, Visa, ärztliche Bescheinigungen usw.) zur Teilnahme an der Reise zu sorgen. Das Reisebüro CliP stellt Informationen zu den Anforderungen für deutsche Staatsbürger und ggf. für Bürger anderer Länder bereit. Im Falle einer Einreiseverweigerung, Verzögerung oder anderer Probleme aufgrund fehlender erforderlicher Dokumente trägt der Kunde die Verantwortung.
- 6. Ausflüge während der Reise
Ausflüge im Rahmen der Busreisen werden zusätzlich berechnet und erfolgen auf Wunsch des Kunden. Auf der Website wird zu jeder Reise eine Liste der verfügbaren Ausflüge mit den aktuellen Preisen veröffentlicht. Die Teilnahme an den Ausflügen ist nicht verpflichtend.
Wenn die Reisenden nicht an den Ausflügen teilnehmen möchten, aber die Hin- und Rückfahrt mit der Gruppe durchführen, sind sie verpflichtet, 50 % der Kosten aller an diesem Tag angebotenen Ausflüge zu bezahlen.
- 7. Unterbringungsbedingungen mit Zimmerteilung bei mehrtägigen Reisen
Eine Zimmerzuteilung (Unterbringung mit Mitreisenden) ist nur möglich, wenn die festgelegten Fristen für die Buchung eingehalten werden.
Für Frauen:
- Die Buchung für die Zimmerteilung muss spätestens 30 Kalendertage vor Beginn der Reise erfolgen.
- Bei einer Buchung nach Ablauf der festgelegten Frist kann die Anmeldung vom Veranstalter zwar angenommen werden, jedoch besteht keine Garantie für die Vermittlung einer passenden Zimmerpartnerin.
Sollte keine geeignete Person für die Zimmerteilung gefunden werden, ist die Durchführung der Buchung nur unter der Voraussetzung der Bezahlung einer Einzelzimmerunterbringung möglich.
Für Männer:
- Die Buchung für die Zimmerteilung muss spätestens 60 Kalendertage vor Beginn der Reise erfolgen.
- Bei einer Buchung nach Ablauf der festgelegten Frist kann die Anmeldung vom Veranstalter zwar angenommen werden, jedoch besteht keine Garantie für die Vermittlung einer passenden Zimmerpartnerin.
Sollte keine geeignete Person für die Zimmerteilung gefunden werden, ist die Durchführung der Buchung nur unter der Voraussetzung der Bezahlung einer Einzelzimmerunterbringung möglich.
- 8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, zur Vermeidung und Minderung eines möglichen Schadens während der Reise beizutragen sowie den Reisebegleiter oder den Veranstalter unverzüglich über aufgetretene Mängel oder Probleme zu informieren.
Ansprüche im Zusammenhang mit Gepäckverlust, Abweichungen von den vereinbarten Bedingungen oder Beschädigungen sind unverzüglich vor Ort schriftlich geltend zu machen und durch die begleitende Person (Reiseleiter, Fahrer usw.) zu bestätigen.
Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung der bereitgestellten Ausrüstung haftet der Kunde für deren Ersatz.
Beispielsweise wird für den Verlust oder die Beschädigung eines individuellen Audioempfängers eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro erhoben. - 9. Ausschluss von der Reise wegen Verstoßes
Das Reisebüro CliP oder der die Reisegruppe begleitende Vertreter ist berechtigt, den Kunden ohne Entschädigung von der Reise auszuschließen, wenn dessen Verhalten die Ordnung grob verletzt, die Sicherheit der Gruppe gefährdet oder die Durchführung der Reise beeinträchtigt. Im Falle eines Ausschlusses des Kunden erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge.
- 10. Rücktritt des Reisenden von der Reise
Rücktritt von einer Reise durch einen Touristen (§ 651 BGB) – einbehalten:
- mehr als 45 Tage – 20 %
- von 44 bis 30 Tagen – 30 % (mindestens jedoch 80 €)
- von 29 bis 15 Tagen – 50 %
- von 14 bis 7 Tagen – 75 %
- von 6 bis 3 Tagen – 90 %
- weniger als 3 Tage / Nichterscheinen (No-Show) – 100 %
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
- 10.1. Änderungen der Buchung
Änderungen der Buchung (Reisedatum, Teilnehmerzahl, Route usw.) sind spätestens bis 30 Kalendertage vor Reisebeginn gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro pro Person möglich. Später eingereichte Änderungswünsche werden individuell geprüft und können zusätzliche Kosten verursachen.
- 10.2. Höhere Gewalt
Die Parteien sind von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, sofern diese durch Umstände höherer Gewalt verursacht wird.
Zu solchen Umständen gehören insbesondere Krieg, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Naturereignisse sowie andere Ereignisse, die mit zumutbaren Mitteln weder vorhersehbar noch verhinderbar sind.
Beim Eintritt von Umständen höherer Gewalt ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Verpflichtungen; bereits geleistete Zahlungen werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erstattet, abzüglich der tatsächlich erbrachten Leistungen, sofern solche erfolgt sind.
- 11. personenbezogene Daten
Die von uns vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten werden sowohl für die Buchung von Touren als auch für folgende Zwecke gespeichert, verarbeitet und genutzt:
- Zusendung unverbindlicher Reiseangebote
- Übermittlung geänderter Reisedaten (z.B. Flug- oder Hotelwechsel)
Darüber hinaus werden Daten übermittelt (übermittelt), soweit dies zur Verarbeitung und Nutzung erforderlich ist:
- Reiseveranstalter und/oder sonstige Leistungserbringer (z. B. Transportunternehmen);
Wohnorte (Hotels, Ferienhäuser usw. usw.) - Visa-Antragsstellen (ggf. Legitimationsdaten, wie z.B. Passdaten)
Die Daten werden von uns und allen weiteren am Arbeitsprozess beteiligten Unternehmen im Rahmen der handelsrechtlichen Fristen gespeichert.
Alle im Rahmen der oben genannten Zwecke erhobenen Daten werden gemäß der „Datenschutzrichtlinie“ erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur mit Einwilligung des Auftraggebers. Der Kunde kann seine Einwilligung zur Datenverwendung jederzeit ohne nachteilige Folgen und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem er eine Erklärung an die Adresse sendet:Reisebüro CliP, Vahrenwalder Str. 101, 30165 Hannover
Im Falle des Widerrufs erfolgt eine Löschung der Daten unmittelbar nach Eingang der Anfrage sowohl bei uns als auch bei allen Unternehmen, an die die Daten des Kunden im Rahmen der Buchung und Abwicklung übermittelt wurden.
Informationen im Katalog – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung: Januar 2024
CliP behält sich geringfügige Preis- und Programmänderungen während der Saison vor. Es kann zu Änderungen im Tourprogramm und Tippfehlern kommen. Diese Regeln sind ein Auszug (Übersetzung) aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).Veranstalter: CliP Reisebüro
Eigentümer (Inhaber): Igor Pigrich
Telefon: +49-(0)511-717001
Internet: www.clip-reisen.comVahrenwalder Str. 101, 30165 Hannover
- 12. Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien unterliegen der Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Reisebüros CliP (Hannover). Für Kunden, die keine juristischen Personen sind, gilt die allgemeine Regel, dass Klagen auch am Wohnsitz des Kunden erhoben werden können.





